Gewerkschaftschronik
 Textverzeichnis minimieren

Sie sind hier: Textverzeichnisse > Person > Louis Schelbert
Suchen Ortsverzeichnis Kapitelverzeichnis Personenverzeichnis Stichwortverzeichnis  

     
 
Anzahl gefundene Artikel: 3

1
 DatumOrtKapitelPersonenStichworteArtikel
05.12.2012 Schweiz
Arbeitszeit
Personen
Referendum
SGB
Luca Cirigliano
Louis Schelbert
Jean Christoph Schwaab
Ladenöffnungszeiten
Referendum
Volltext

Parlament will 24-Stunden-Shopping - SGB ergreift Referendum. Gegen mehr Nacht- und Sonntagsarbeit. Wenn, was kaum zu erwarten ist, nicht noch eine plötzliche Einsicht die bürgerlichen Parlamentarier erleuchten sollte, werden diese am 14. Dezember in der Schlussabstimmung die „Liberalisierung der Öffnungszeiten in Tankstellenshops“ verabschieden. Dann wird das Volk das letzte Wort haben – und dieses dürfte das 24-Stunden-Shopping versenken. Im Herbst hatte der Ständerat bereits entschieden, dass in Tankstellenshops „auf Autobahnraststätten und an Hauptverkehrswegen mit starkem Reiseverkehr“ neu Nacht- und Sonntagsarbeit zugelassen wird. (...). Luca Cirigliano.

SGB, 5.12.2012.
SGB > Ladenöffnungszeiten. Referendum. SGB. 2012-12-05.doc.

Ganzer Text

 

30.08.2002 Schweiz
AHV
Personen
Work
Louis Schelbert
AHV-Revision
Rentenklau
Rentenklau und andere Diebstähle. Von der AHV bis zur Krankenkasse. Massive Rentenkürzungen, Längere Arbeitszeiten und weniger Rente, Strafe für Langzeitarbeitslose, Junge und Frauen, Sanierung auf Kosten der Kranken, Sparen bei den Zusatzrenten, Geschenk für die Reichen. Louis Schelbert. Work 30.8.2002
04.05.1988 Luzern
Kantonalbank
Personen
SGB
VHTL
VPOD Luzern
Rudolf Meier
Louis Schelbert
Arbeitsgesetz
Kiga
Nachtarbeit
Volltext

Nachtarbeit bei der LKB ist illegal. Vom Umgang mit dem Nachtarbeitsverbot für Frauen. (SGB) Die Luzerner Kantonalbank (LKB) umgeht das bestehende Nachtarbeitsverbot für Frauen: in der elektronischen Datenverarbeitung am Hauptsitz sind Frauen und Männer im Dreischichtbetrieb beschäftigt. Das kantonale Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA) duldet die Aushöhlung des Arbeitsgesetzes. Nicht so die Gewerkschaften: sie fassen gerichtliche und parlamentarische Schritte ins Auge. Bis gegen zwei und drei Uhr nachts strahlt die Beleuchtung der LKB regelmässig vom ersten Stock auf die Strasse herunter. Stehen Quartals- und Jahresabschlüsse an, gehen die Lichter gar nicht erst aus: dann wird rund um die Uhr gearbeitet. In die Nachtarbeit sind auch Frauen eingespannt, obwohl die gesetzliche Grundlage dazu fehlt. Das Arbeitsgesetz, das etwa 1990/1991 revidiert werden soll, sieht zwar Ausnahmen von Nachtarbeitsverbot für Frauen vor. Nur: diese greifen jedoch im vorliegenden Fall allesamt nicht. (...).
Louis Schelbert.

VHTL-Zeitung, 4.5.1988.
VHTL > Nachtarbeit. LKB Luzern. 4.5.1988.doc.

Ganzer Text

1


  
Copyright 2007 by Beat Schaffer   Nutzungsbedingungen  Powered by dsis.ch    anmelden
soap2day